Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 S 22.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Alters einer Person aufgrund eines zahnärztlichen Gutachtens; Durchbruch und Wachstum der Weisheitszähne als Zeichen des Entwicklungsstandes i.R.e. Altersschätzung
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 166; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 2; ; SGB VIII § 42; ; SGB X § 45
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 42; SGB X § 45 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
Feststellung des Alters einer Person aufgrund eines zahnärztlichen Gutachtens; Durchbruch und Wachstum der Weisheitszähne als Zeichen des Entwicklungsstandes i.R.e. Altersschätzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.07.2009 - 18 L 209.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 S 22.09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 274
- JAmt 2010, 44
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 6 S 8.09
Jugendhilfe: Beendigung der Inobhutnahme eines ausländischen Minderjährigen in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 S 22.09
a) Die auf § 42 Abs. 1 SGB VIII gestützte Inobhutnahme, die der Antragsgegner hier am 1. Juli 2009 vorgenommen hat, ist ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Mai 2009 - OVG 6 S 8.09/OVG 6 M 10.09 -, juris).
- VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833
Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender) …
Allgemein wird deshalb eine körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen und möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen sowie eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus empfohlen (…vgl. OLG München, B.v. 15.3.2012 - 26 UF 308/12 - juris, Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.10.2009 - 6 S 22/09 -, JAmt 2010, 44). - OVG Sachsen, 12.01.2012 - 1 A 466/09
Inobhutnahme, Eingriffsverwaltung, Minderjähriger, Kostenerstattung
Die für die Unterscheidung von begünstigenden und sonstigen Verwaltungsakten maßgebliche Frage, ob dem Adressaten ein "Recht oder ein rechtlich erheblicher Vorteil" (§ 45 Abs. 1 SGB X) vermittelt wird, kann insbesondere davon abhängen, ob die Inobhutnahme dem Antragsbegehren eines Minderjährigen entspricht, wie dies namentlich bei unbegleitet einreisenden ausländischen Staatsangehörigen vorkommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. Mai 2009 - 6 S 8.09, 6 M 10.09 - und Beschl. v 14. Oktober 2009 - 6 S 22.09 - jeweils juris: begünstigender Verwaltungsakt;… Wiesner a. a. O. § 42 Rn. 70). - VG Stuttgart, 24.08.2023 - 7 K 3873/23
Aufhebung der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers bei …
Nach § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 Nr. 2 sowie Abs. 3 SGB X darf ein von Anfang an rechtswidriger begünstigender Dauerverwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit innerhalb von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden, wenn der Begünstigte sich nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, weil der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 24.12 -, juris Rn. 31 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - OVG 6 S 22.09 -, juris Rn. 4 f.; VG Hannover…, Beschluss vom 11.11.2016 - 3 B 5176/16 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 C 14.1865
In-Obhutnahme unbegleitet eingereister minderjährigerAsylbewerber
Allgemein wird deshalb eine körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Maße, der sexuellen Reifezeichen und möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen sowie eine zahnärztliche Untersuchung mit Erhebung des Zahnstatus empfohlen (…vgl. OLG München, B. v. 15.3.2012 - 26 UF 308/12 - juris, Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.10.2009 - 6 S 22/09 -, JAmt 2010, 44). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2009 - 6 S 24.09
SGB VIII, Inobhutnahme, SGB X, Rücknahme, Altersfeststellung, Zahnstatus
Aus einer Gesamtschau dieser Studien lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2009 in den Verfahren OVG 6 S 22.09, OVG 6 S 23.09 und OVG 6 S 25.09) folgern, dass statistisch gesehen eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, dass ein Schwarzafrikaner das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn alle vier seiner Weisheitszähne vollständig durchgebrochen sind, also die Kauebene erreicht haben.